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GEDANKENFREIHEIT


 „Sire, Geben Sie Gedankenfreiheit!“ Vermutungen über die Macht des Wortes
von Gert Heidenreich  
Am Abend des 14. März 1848 brach das Publikum im Stadttheater Graz während der Aufführung von Schillers Drama Don Carlos in einen Beifallssturm aus. Der Applaus galt dem soeben gehörten Ausruf des Marquis von Posa „Sire, geben Sie Gedankenfreiheit“.  Die Zuschauer bezogen das berühmte Zitat auf die Lage im gärenden Europa und meinten, im Bühnenadressaten der Aufforderung, Philipp II., einen anderen zu erkennen: den österreichischen Staatsmann Klemens Wenzel Lothar von Metternich, den umtriebigen antinationalistischen Strategen im Dienste des nachnapoleonischen Europas, der zugleich ein Unterdrücker par excellence war und zumindest seit den Karlsbader Beschlüssen von 1819 den geistigen Liberalismus Europas geradezu fanatisch mit Berufsverboten, Zensur und Spitzeltum auszurotten suchte. Schillers Marquis Posa wurde als demokratische Gegenfigur gedeutet. Als der beklatschte Satz im Grazer Theater fiel, mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Uraufführung des Stücks, war Metternich bereits aus Österreich geflohen – die sogenannte 48er Revolution hatte ihn, vorübergehend, nach London vertrieben. Doch der Applaus gegen ihn und für den schillernden Marquis feierte eine Person, die einerseits freiheitlich-schwärmerisch, andererseits harmoniesüchtig angelegt ist und keineswegs demokratisch denkt: Posa will „Fürstengröße“ und „Bürgerglück“ versöhnen und glaubt, dafür sei die Anerkennung der allgemeinen Meinungsfreiheit durch den Herrscher von Gottes Gnaden ausreichend. Allein durch die gewährte Gedankenfreiheit werde Philipp „von Millionen Königen ein König“, folglich der König der Könige, also der Edelste unter allen, ein gütiger Vater seines Volkes.  
Dass Meinungsfreiheit eine Art Honig sei, der Herrscher und Beherrschte zu einer glücklichen Gesellschaft verkleben könne, ist ein merkwürdig zählebiger Irrtum, der sich bis in unsere Gegenwart erhalten hat. Vermutlich entspringt er einem Harmoniebedürfnis, das noch immer dem Traum vom weisen oder wenigstens zurückhaltenden Herrscher nachhängt, obwohl er seit Anbeginn der überlieferten Geschichte fortwährend enttäuscht wurde. Autokratie und Bürgerfreiheit sind unvereinbar. Erst in demokratischen Verfassungen werden Ansätze von Freiheitssicherung festgeschrieben; das meiste davon ist freilich, genau besehen, revidierbar, sobald die Kontrollinteressen des Staates tangiert sind. In dubio pro revisionem. Anders gesagt: Es gibt keine Harmonie zwischen der Geistesfreiheit des Individuums und den kollektiven Sicherheits-Interessen, wie sie nach Lage der Dinge von Machtinhabern definiert werden; und im Zweifel tendiert jede Regierung, jede Justiz eher zur Zensur als zur geistigen Freiheit. Dass die Gedanken frei sind, weiß nicht nur das Volkslied aus der Zeit vor der Französischen Revolution; auch wer regiert, muss das wissen, und meistens werden daraus drei Schlüsse gezogen: Gut ist es, die freien Gedanken zu kennen; ratsam ist es, entzündliche Gedanken präventiv zu löschen; wünschenswert ist es, ihre Formulierung zu unterbinden. Wie man das macht, ist eine Frage der Staatsform, der Verfassung, der politischen Intelligenz und der juristischen Raffinesse. Verfassungstexte führen in dieser Frage gewöhnlich mit hochtönenden Formulierungen in die Irre. Wenn wir unvoreingenommen über Meinungs- und Äußerungsfreiheit, ihre Bedingungen und Folgen nachdenken wollen, sollten wir nicht glauben, es gäbe Staaten oder Staatsformen, die den Verzicht auf Zensur tatsächlich für unabdingbar halten. Das Gegenteil ist wahr und wirklich: In unterschiedlichem Maß sind die Freiheit von Presse, Kunst und öffentlich geäußerter Meinung in jeder Gesellschaft gefährdet oder bedroht. Auch in Demokratien, wenn sie denn nicht nur so heißen, ist der Kopf des Bürgers ein Objekt der Begierde. Gebärdet er sich freigeistig, gilt es, ihn auszuhorchen: entweder erkennbar zum Zweck seiner  Einschüchterung oder, um keine schlafenden Hunde zu wecken, möglichst von ihm unbemerkt. Im Unterschied zu absolutistischen Staaten sind in Gesellschaften wie der unsrigen dazu ausführende Gesetze nötig, um den Anschein der Legalität nicht zu beschädigen. Zuweilen genügen aber, wie die bundesdeutsche Geschichte zeigt, behördlich installierte Gremien; gelegentlich auch Parteikampagnen oder schlichte Vereinigungen selbsternannter Hüter von Moral und Sitte, und häufig braucht es nicht einmal die – weil vorauseilender Gehorsam in den Medien, im Buchhandel und in Bibliotheken das Geschäft der Zensur besorgt. Methoden und ihre Folgen sind freilich durchaus unterschiedlich – sie reichen von Indizierung, Verfemung, Aussortierung und Secretierung über Buchhinrichtungen und Verbrennungen bis zur gezielten Marginalisierung, Gefangennahme oder Ermordung von Autoren. Die zugrunde liegende Regel aber ist stets dieselbe: Ihre alterslose Gültigkeit hat Goethe 1829 treffend in den Wanderjahren seines Wilhelm Meister aussprechen lassen: „Zensur und Preßfreiheit werden immerfort miteinander kämpfen. Zensur fordert und übt der Mächtige. Preßfreiheit verlangt der Mindere. Jener will weder in seinen Plänen noch in seiner Tätigkeit durch vorlautes widersprechendes Wesen gehindert, sondern gehorcht sein; diese wollen ihre Gründe aussprechen, den Ungehorsam zu legitimieren.“[i] Dass Goethe, der übrigens Zensur in gewissem Maße für notwendig, ja sogar förderlich für die Kunst hielt[ii], die Bewertung der Äußerungsfreiheit auf Gehorsam und Ungehorsam bezieht, hat nicht allein mit den politischen Umständen seiner Zeit zu tun. Ungehorsam ist seit jeher, meist in schönfärbende Synonyme verpackt, die Begründung für Maßnahmen gegen die Freiheit des Wortes – seien diese Maßnahmen nun als Vorzensur zur Verhinderung einer Publikation oder als Nachzensur zur Vernichtung einer Publikation in Vollzug gesetzt. Wir werden noch sehen, welche die effektivere Methode ist. Die Vernichtung der Erinnerung ist die älteste uns bekannte Form nachträglicher Zensur, um 1468 v. Chr., als im Alten Reich Ägyptens Thutmosis III die Namenskartuschen seiner Vorgängerin Hatschepsut ausmeißeln lässt. Und schon hier gibt sich die Dummheit des Verfahrens zu erkennen. Denn die Leerstellen verweisen unübersehbar auf die fehlende Königin. „Sie ist abzulesen, weil da nichts ist, wo sie sein soll“, schreibt Ingeborg Bachmann dreieinhalb Jahrtausende später[iii]. In seiner höchst spannenden und lehrreichen Untersuchung über BücherverbrennungenDie öffentliche Hinrichtung von Schriften im historischen Wandel hat der Historiker und Germanist Hermann Rafetseder[iv] die Unzulänglichkeit der ägyptischen Auslöschungsversuche zum Ausgangspunkt einer wahrhaft grauenerregenden Tour d’horizont genommen, die den Leser mit zwei wesentlichen Einsichten zurücklässt; einer negativen: Seit wir von verschriftlichter Sprache wissen, gibt es den Drang, sie zu kontrollieren, zu zensieren, zu löschen; und einer positiven: Die meisten dieser Versuche haben das Gegenteil ihrer Absicht zur Folge. Bücherverbrennungen hat es in Judäa gegeben, im antiken Athen, in China unter seinem Reichs-Einiger Shih Huang-Ti im Jahr 213 v. Chr., in Rom 181 v. Chr., dann in exzessiver Weise unter Augustus und seinem Nachfolger Tiberius, unter dem auch jenes System aus Spitzeln, Denunzianten und Inquisitoren errichtet wurde, das, eifrig perfektioniert, bis in die Neuzeit Bestand hat. Dem Historiker Tacitus und seinen Annalen verdanken wir die Darstellung der tiberianischen Gesinnungsverfolgung, vor allem aber eine vergnügliche Weisheit: „Um so mehr darf man über die Dummheit jener lachen, die glauben, ihre augenblickliche Macht könnte auch das Gedächtnis der künftigen Zeit auslöschen. Im Gegenteil wächst die Autorität der Bestraften, und nichts anderes haben die Herrscher erreicht als Schande für sich und für jene den Ruhm.“[v] Die Verbieter hätten daraus nichts gelernt, folgert Werner Fuld in seinem kürzlich erschienenen Grundlagenwerk Das Buch der verbotenen Bücher, das sich im Untertitel zurecht als Universalgeschichte des Verfolgten und Verfemten von der Antike bis heute bezeichnet. Der Literaturkritiker und Erzähler Fuld[vi] führt kenntnisreich und mit spitzer Feder in ein Schreckenskabinett der Zensur, der Schriften- und Menschenvernichtung – eine mit ironischen Glanzpunkten versehene, düstere Analyse, auch und gerade in Bezug auf unsere Gegenwart. Vor allem im zurückliegenden Jahrhundert, in dem die autoritären Ideologien der Welt zum Verhängnis wurden, hat sich die Literatur mit negativen, kritischen Utopien zur Wehr gesetzt. Dystopische Romane wie Jewgenij Zamjatins Wir (1920), Aldous Huxley’s Schöne neue Welt (1932), Arthur Koestlers Sonnenfinsternis (1940), George Orwells 1984 (1949) und Ray Bradbury’s Fahrenheit 451 (1953) warnten vor der perfekten Überwachung und Kontrolle, die immer mit Einschränkung oder Abschaffung der Meinungsfreiheit beginnt. Zamjatins Roman durfte in der Sowjetunion siebzig Jahre lang nicht erscheinen, der unorthodoxe Sozialist Orwell wurde vom englischen Geheimdienst MI 5 überwacht, Koestlers Roman Sonnenfinsternis, eine Abrechnung mit dem Stalinismus, wurde nach seinem Erscheinen in Frankreich von der dortigen Kommunistischen Partei nahezu komplett aufgekauft und vernichtet. Fahrenheit 451 von Bradbury, in dem der Besitz von Büchern verboten und die Feuerwehr dazu da ist, restliche Bibliotheken aufzuspüren und zu verbrennen, war fast vergessen, als seine geniale Verfilmung durch François Truffaut ihn weltbekannt machte. Bücher, so heißt es in Bradbury’s utopischem Staat, seien nur geeignet, die Menschen unglücklich und unzufrieden zu machen. Folglich würden sie zum Wohl der Menschen vernichtet. Schon Zamjatin hatte in seinem Roman Wir die Wohlfahrtsregel als das Rechtfertigungsargument schlechthin erkannt: „Ist die Freiheit des Menschen gleich null, dann begeht er auch keine Verbrechen. Das einzige Mittel, den Menschen vor Verbrechen zu bewahren, ist also, ihn vor der Freiheit zu bewahren.“ Man könnte diesen Satz über die Geschichte der Katholischen Kirche schreiben. Sie ist die unbestrittene Meisterin der Literaturunterdrückung und -Vernichtung und hat sich mit ihrer Leseverbots-Liste, dem Index librorum prohibitorum, für den das Heilige Officium zuständig war, über die Jahrhunderte ein infames Instrument geschaffen, um Gehorsam zu erzeugen, ihre Gläubigen und Priester einzuschüchtern und Autoren auf jede nur erdenkliche Weise zu verfolgen. Erst am 7. Dezember 1965 stufte Papst Paul VI, der schon als Kardinal Giovanni Battista Montini das Gesamtwerk von Graham Greene gerade noch vor der Indizierung bewahrt hatte, das Officium zu einer untergeordneten Behörde herunter: Nun hieß sie Kongregation für Glaubenslehre und hatte kein Recht mehr, Bücher zu verbieten. Nur die rechtskonservative Organisation Opus dei, deren Gründer Josemaría Escrivá 2002 heilig gesprochen wurde, führt weiterhin einen Index von über tausend Titeln, darunter Umberto Ecos Der Name der Rose – unbeirrt von der Tatsache, dass die Kirche bis 1965 eine an Grausamkeit und Dummheit schwer überbietbare Strecke geopferter Bücher und Autoren hinter sich gelassen hatte, stets unter Berufung auf die Bücherverbrennung von Ephesus in der Apostelgeschichte[vii]. Auch Luther rechtfertigt mit der biblischen Textstelle von der Missionsreise des Paulus die Vernichtung „vergifteter“ Schriften, nicht minder der fanatische Protestant Calvin, der 1553 in Genf Bücher verbrennen lässt, im Fall des Theologen Miguel de Serveto zusammen mit ihrem Verfasser. Die Lukas zugeschriebene Erzählung über Paulus lobt die Vernichtung von Schriften des Aberglaubens und der Wahrsagerei: “Viele aber, die da vorwitzige Kunst getrieben hatten, brachten die Bücher zusammen und verbrannten sie öffentlich und überrechneten, was sie wert waren, und fanden des Geldes fünfzigtausend Groschen. Also mächtig wuchs das Wort des Herrn und nahm überhand.“ Noch 1940 beruft sich Pius XII. auf das Ereignis von Ephesus. Die Kirchenzensur, derart apostolisch begründet und selbstverständlich zum Lobe Gottes und zum Wohl der Menschen betrieben, zielte darauf, Bildung niedrig zu halten, um dem Klerus Herrschaftswissen und Macht über die Medien zu sichern – eine Strategie, die sich absolutistische Herrscher und ideologische Führer zum Vorbild nahmen und nehmen. Auf der Synode von Toulouse 1229 wurde Laien sogar der Besitz des Alten oder Neuen Testaments in jeglicher Sprache verboten, folglich auch jedes Gespräch über Glaubensfragen. Ein öffentlicher Katalog der verbotener Bücher erschien erst im Jahr 1559. Seither wurde der Index librorum prohibitorum eifrig fortgeschrieben und bis ins frühe 19. Jdt. großteils von der weltlichen Obrigkeit übernommen. Wenn diese ein Buch aus Gründen der Unmoral, des Ungehorsams oder der Hexerei zur Hinrichtung verurteilte, übergab der Scharfrichter das Corpus delicti nach Verkündigung des Exekutionsbefehls auf dem Hauptplatz des Ortes den Flammen: stets ein festliches Spektakel mit leidenschaftlicher Anteilnahme der Bevölkerung – nicht anders als auf dem Opernplatz in Berlin am 10. Mai 1933, wo begeisterte Studenten, die sich selbst als „geistige SA“ bezeichneten, mit fast dreißigtausend Büchern auch ihre eigene geistige Zukunft verbrannten. Die Feuerwehr half mit Benzin nach, wie zwanzig Jahre später von Ray Bradbury beschrieben, und etwa 70.000 Berliner Bürger standen dabei, viele bildeten eine Menschenkette, in der anstelle von Löscheimern die Bücher weitergereicht wurden ins Feuer. Natürlich auch solche, die bereits auf dem katholischen Index standen – die meisten empfahlen sich nicht zuletzt durch ihre Verbrennung als unbedingt lesenwert. Wer heute den Werke-Katalog auf der letzten gedruckten vatikanischen Liste verbotener Bücher von 1948 einschließlich der Ergänzung durch Pius XII bis 1954 ansieht – Werner Fuld erzählt dazu in seiner Universalgeschichte des Verfolgten und Verfemten die erstaunlichsten Einzelheiten –, der findet unter den mehr als 6000 Werken einen kenntnisreich zusammengestellten Kanon der belletristischen Weltliteratur: von Balzac über Diderot, André Gide, Heinrich Heine und Victor Hugo, Gotthold Ephraim Lessing, Fjodor Dostojewski, Stendhal und Laurence Sterne, bis zu Voltaire und Emile Zola, Daniel Defoe und Nikos Kazantzakis; auch nahezu alle bedeutenden Philosophen und Wissenschaftler, darunter Pascal, John Locke, David Hume und – man ist versucht zu sagen zu sagen: selbstverständlich – Immanuel Kant. Seltsamer Weise ist Darwin die Ehre dieses Index’ vorenthalten worden. Auch sucht man die Schriften von Hitler, Stalin und Mussolini vergebens. Wer auf die Liste geriet, war nicht nur in Gefahr, zumindest sein Seelenheil zu verlieren, er konnte sich auch glücklich schätzen; denn nichts empfahl ein Buch in gebildeten Kreisen besser als seine Indizierung durch den Vatikan. Dessen wahrhaft absurdes Vorhaben aus dem Jahr 1571, auch die Vergangenheit zu zensieren und alle griechischen und römischen Klassiker einer Bereinigung zu unterwerfen, der sogenannte Index expurgatorius, ist freilich an unüberwindlichen Schwierigkeiten gescheitert...
  
Die weltlichen Herrscher und Minister haben, zumal mit Beginn der Aufklärung, nicht weniger panisch und engstirnig agiert als der Vatikan. Das 18. Jahrhundert ist der Auftakt eines geistigen Freiheitskampfes, dem der Absolutismus mit allen Mitteln der Unterdrückung entgegentritt. Das große Projekt der Encyclopédie von Diderot und D’Alembert ist eine einzige Abfolge von Zensur, Beschlagnahmung, Bespitzelung, Gefängnishaft, Einschüchterung und Bedrohung, Zerstörung von Druckbögen und – auf Seiten der Verleger und Enzyklopädisten – von Unbeirrbarkeit, Finten, Mut, List und Hoffnung. Ein Wunder, dass es am Ende gelang. Ob seine Wirkung so groß war, wie gern behauptet wird, sei dahin gestellt. Aber es zeigt – wenn man eine Linie zieht von den griechischen Vorsokratikern bis zur Encyclopédie – was das geistige Europa eigentlich ist: Dieses Europa ist, mit allen Brüchen und Rückschlägen, das Projekt für die Durchschaubarkeit der Welt und steht darum in Widerspruch zu all jenen Projekten, die von der Undurchschaubarkeit leben. Neuerdings gehört dazu auch die Finanzwelt. Dass Religionen sich nicht durchschaubar machen können, ist evident, die meisten von ihnen leben von der Verkündigung ihrer Glaubenssätze und von der Leugnung oder Umdeutung rationaler Erkenntnis; folglich bekämpfen sie, was ihren Wahrheitsanspruch in Frage stellen könnte – ob das nun mit der Brutalität vatikanischer Bibelexegese geschieht oder mit der Volksverhetzung durch willkürliche Koran-Auslegung. Beide können sich ursprünglich auf das Alte Testament beziehen, 3. Buch Mose, 24,16: „Wer Gottes Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen.“ Und was Gotteslästerung ist, bestimmen immer die, die Gottes Nähe für sich beanspruchen. George Bernard Shaw folgerte daraus: "Alle großen Wahrheiten beginnen als Blasphemie." Das Projekt der Durchschaubarkeit der Welt ist seit Jahren wieder in die Schusslinie religiöser Fanatiker geraten. Wieder trifft es zuerst die Autoren. Das im Iran gegen Salman Rushdie ausgesprochene Todesurteil, die fatwa, die längst auch andere Autoren und Autorinnen getroffen hat, entspringt derselben Geisteshaltung wie das Verdikt eines vatikanischen Index-Gutachters im Jahr 1863: „Eine weitaus schlimmere Geißel als der Heuschreckenschwarm, mit dem Gott die Überheblichkeit des Pharao bestraft, ist diese Flut von Romanen, mit der Satan sich bemüht, die Gesellschaft zu verderben.“[viii] Wie sich die Bilder gleichen: Die Nazis nannten die Romane, die sie verbrannten, „Zersetzungspest“.[ix] Zersetzen, Verderben, Vergiften – so lauten die Standardvorwürfe der Zensoren gegen missliebige Schriften.  
Dass obrigkeitsstaatliche Zensur auch im Dienst so hehrer Ziele wie Rationalität, Aufklärung und Emanzipation, Erlösung aus Leibeigenschaft und Ausbeutung stehen kann, mag man nicht vermuten. Und doch hat der Kommunismus, der von Schriftstellern und Künstlern als Befreiung des Menschen zu sich selbst gefeiert und befördert worden war, die Freiheit der Meinung und des veröffentlichten Wortes noch perfider und erfolgreicher unterdrückt als das zuvor herrschende zaristische Regime. Dessen Zensoren waren schlimm genug, manchmal aber wenigstens literarisch gebildet wie Iwan Alexandrowitsch Gontscharow, der als Oberzensor den weltberühmten Roman Oblomow publizierte. Das Kontrollsystem, das Zar Nikolaus I nach 1848 durch sein, durchaus wahrheitsgemäß betiteltes Komitee zur allerhöchsten Überwachung von Geist und Absicht privater Veröffentlichungen installieren ließ, war effektiv und grausam – seine Methoden ließen sich nur zehn Jahre nach dem Sieg der Oktoberrevolution nahtlos in den Bolschewismus integrieren und zum Zweck der Schaffung des Neuen Menschen vervollkommnen. Als mit Trotzki der letzte einflussreiche Oppositionelle und Befürworter einer libertären Literaturpolitik beseitigt war, gab Stalin die einst stolz verkündete permanente Revolution auf und errichtete sein vatikanisches System. Schriftsteller wurden bespitzelt, zensiert, verhaftet, in Arbeitslager verbannt, zur Emigration gezwungen, sie wurden stumm gemacht, in den Selbstmord getrieben wie Majakowski, im Gulag gefoltert wie Solschenizyn. Die UDSSR feierte ihre systemkonformen Autoren in mächtigen Verbänden und deren herrschaftlichen Clubhäusern, sie versah sie mit Orden und Privilegien – doch dies alles galt nicht der eigentlichen literarischen Kultur der sowjetischen Länder. Die spielte sich weitgehend jenseits der Verlage, jenseits der Kulturhallen, jenseits der Theater ab. Die große, avantgardistische Künstlerhoffnung nach 1819 war erstickt. Selbst der mit der Revolution berühmt gewordene Michail Bulgakow, ein virtuoser Erzähler und glänzender satirischer Kopf, geriet in die Mühlen der Zensur, sein Hauptwerk, der Faustroman Meister und Margarita, erschien erst 1966, 26 Jahre nach dem Tod des Autors im Land seiner Sprache, und dann in einer zensierten Fassung. Vergeblich hatte Bulgakow an Maxim Gorki appelliert, sich für seine Ausreise zu verwenden. Schließlich wandte er sich in einem Brief direkt an Stalin. Der Brief half ihm nicht, hätte ihn aber vor ein Erschießungskommando bringen können. Ein Dokument beispielhaften Mutes für das freie Wort: „Der Kampf gegen die Zensur, wie sie auch sei und unter welcher Macht sie auch existiert, ist meine Pflicht als Schriftsteller, ebenso wie Aufrufe zur Pressefreiheit. Ich bin ein glühender Anhänger dieser Freiheit, und ich meine, dass ein Schriftsteller, der auf die Idee käme, beweisen zu wollen, dass er sie nicht brauche, einem Fisch gliche, der öffentlich versichert, kein Wasser zu brauchen.“[x] Nach diesem Schreiben vom März 1930 wurde von Bulgakow in den zehn Jahren bis zu seinem Tod nichts mehr gedruckt. Wir kennen nicht alle Schicksale, wissen aber von Isaak Babel, dass er hingerichtet wurde, seine Manuskripte wurden vom NKW[xi] verbrannt, wir wissen von Alexanders Ginsburg, dass er sechs Jahre Arbeitslager erhielt, von den Verurteilungen Ossip Mandelstamms, vom Publikationsverbot für Platonow seit 1929 bis zu seinem Tod 1951, von dem Lyriker Nikolaj Klujew, der 1937 in einem sibirischen Lager umkam und aus der sowjetischen Literaturgeschichte gelöscht wurde. Anna Achmatowa erhielt Schreibverbot, Zamjatin wurde ins Exil getrieben, Pasternak gezwungen, den Literaturnobelpreis nicht entgegenzunehmen... man könnte lange fortfahren mit den Schicksalen.  
Die ungeheure Angst vor dem freien Wort hat etwas mystisches, sie ist, zumal im zwanzigsten Jahrhundert, kaum begründbar. Und doch ist sie so wirksam, dass sich die Tradition der Nachzensur, in der noch der vatikanische Index steht, mehr und mehr verlagert in Richtung präventiver Unterdrückung. Die nachträgliche Vernichtung des Wortes genügt nicht mehr, Vorzensur soll die Werke der Autoren aus der Öffentlichkeit fernhalten, ja möglichst schon ihren Entwurf verhindern. Wo dies nicht gelingt, sind Vertreibung, Inhaftierung und Mord die Mittel der Wahl. Darin sind sich alle Diktaturen gleich. Man will eine systemkonforme Literatur, die feiert, was gute Autoren eigentlich verabscheuen müssten. Was etwa die Nazis dadurch gewannen, dass sie sich aus der Kulturgeschichte, zu der Deutschland bis zu ihrem Machtantritt gehörte, verabschiedeten, war eine affirmative, überwiegend todlangweilige, kitschige Propagandaliteratur einerseits und eine erzwungene Verinnerlichung andererseits, die literarisch weitgehend unergiebig blieb. Eine öffentliche deutsche Literatur, die diesen Namen verdient, existierte zwischen 1935 und 1945 kaum mehr auf deutschem Boden. Was die exilierten Schriftsteller bereitwillig zurückließen, war das Pathos der sich selbst bewundernden Paladine. Man lese ein paar Seiten des Kitschromans Michael – Ein deutsches Schicksal in Tagebuchblättern, den Joseph Goebbels 1929 in München publizierte[xii], und man sieht sofort, was und wen er vernichten musste, um vor sich selbst sprachlich bestehen zu können. Erstaunlich ist, dass die in Diktaturen und Pseudodemokratien genehmigte und gewünschte Literatur vom System selbst nicht als wertlos erkannt wird. Im Grunde könnte jeder Zensor wissen, dass Texte, die er durchgehen lässt, nur das Niveau seiner Vorschriften haben können, interessante Literatur aber seine Genehmigungsschwelle übersteigen müsste. Vielleicht liegt darin der Grund für die Furcht vor dem freien Wort: Was sich den Kriterien der behördlichen Zustimmung entzieht, ist nicht definierbar, also nicht einzugrenzen; während man die abgesegneten Manuskripte schon im Momente ihrer Genehmigung für erledigt halten müsste. Wer Zustimmungsliteratur und Jubelpresse erzwingt, lebt mit dem Verdacht, dass dahinter ungeäußerte Sätze lauern, die vom Kaiser ohne Kleider erzählen. Kein Wunder, dass die Suche nach neuen Lösungen einsetzte und endlich in der DDR in einer Amalgamierung von Zensur und Selbstzensur mündete: Sie bestand darin, Schriftsteller durch Verlagslektoren und Organisationen, durch Beschränkungen oder Belohnungen zur ’Einsicht’ zu bringen, auf den rechten Weg, auf Linie also. Wer sich nicht durch Kontrolle ’fördern’ lassen wollte, hatte schlechte Karten bei der Papierzuteilung für Buchprojekte. Geschickt verband man Verleger, Redakteure und Autoren in einem Zensursystem, das am Ende aussehen sollte wie Selbstkontrolle durch Überzeugung. Ein gewissermaßen kollegiales Bearbeitungsnetz war im Vorfeld der harten Zensur ausgespannt. Abgesichert durch ein perfides Spitzelsystem, in das ebenfalls Schriftsteller eingebunden wurden, konnte das funktionieren. Wo nicht, wie etwa bei Erich Loest, folgte die Isolierung hinter Schloss und Riegel. Wie schon immer in der Geschichte galt auch hier die Wohlfahrtsregel: Zensur zum Wohl der Gemeinschaft, deines Landes, der sozialistischen Zukunftshoffnung, unter Berücksichtigung des Kalten Kriegs – hatte nicht auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs John F. Kennedy den selben Appell in die einfache Formel gefasst: Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, frage, was du für dein Land tun kannst? Selbstverständlich war in der Verfassung der DDR die Meinungsfreiheit garantiert: „Jeder Bürger der DDR hat das Recht, den Grundsätzen der Verfassung gemäß, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern.“[xiii] Die Einschränkung „den Grundsätzen der Verfassung gemäß“ ist auf den Führungsanspruch der SED in Artikel 1 bezogen sowie auf Artikel 18, in dem zum „Schutz der sozialistischen Kultur“ ihr „Missbrauch für Zwecke“ untersagt wird, „die den Bestimmungen und dem Geist der Verfassung widersprechen“ – womit wiederum der Primat der Partei gemeint ist. So ließ sich die Benennung der real existierenden Zensur umgehen, die selbstredend auch für Ausländer galt. Als der katholische St.Benno-Verlag in Leipzig 1987 die Genehmigung erhielt, meinen Roman Die Steinesammlerin als DDR-Ausgabe zu publizieren, stieß der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel (HV) im Ministerium für Kultur eine Passage im Roman auf, ein Zeitsprung, der in wenigen Sätzen von 1949 nach 1959 führt. Einer der Sätze lautet: „In Berlin warfen Arbeiter Pflastersteine auf Panzer.“ Der Verlag beschied mir, der Satz müsse leider entfallen. Ich ließ dem zuständigen Beamten im Ministerium mitteilen, ich sei bereit, den Satz umzuformulieren: „In Berlin warfen Panzer Arbeiter auf Pflastersteine.“ Was ja ebenso gut zum 17. Juni 1953 passte. Das Projekt wurde gestoppt, der Verlag bat händeringend um mein Einlenken. Ich ließ mich breitschlagen und erklärte, der Satz könne entfallen, wenn die Streichung mit den üblichen drei Punkten, in Klammern gesetzt, sichtbar gemacht würde. Abgelehnt. Ich schrieb an den Beamten im Ministerium, das Auslassungszeichen sei in der DDR-Literatur üblich, auch Christa Wolff sei so veröffentlicht worden. Er ließ mir mitteilen, Auslassungszeichen seien Autoren der DDR vorbehalten und würden Ausländern nicht zugestanden. Ich lernte daran, dass Zensur in der DDR ein Privileg war. Nach fast zweijährigem Gezerre gab ich entnervt auf. Der Verlag hatte das Buch durch ein umfänglich interpretierendes Nachwort in einen christlich-sozialistischen Kontext gezwängt und brachte es 1989 heraus, kurz vor dem Fall der Mauer. Es kam so gut wie gar nicht mehr in den Handel. Die unfassbare Ignoranz des Zensors, der natürlich wusste, dass Stefan Heym längst seinen Roman Der Tag X über den 17. Juni 1953[xiv] geschrieben hatte, war für den Autor, der unbedroht in der BRD saß, allenfalls Stoff für eine Satire – Autoren der DDR aber hatten sich ständig mit derartigen offiziellen Geistesbeschränkungen herumzuschlagen; kein Wunder, dass viele von ihnen die Vorsicht verinnerlichten, nicht wenige daran verzweifelten. Nicht zu reden von denen, die sich als Denunzianten zur Verfügung stellten. Die DDR hat ungezählte Talente systematisch verhindert, unterdrückt, in die Emigration getrieben.   Artikel 5 unseres Grundgesetzes von 1949, das jedem von uns das Recht auf freie Information und Meinungsäußerung zuspricht, endet mit einem Satz wie eine Fanfare: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Das ist zwar nicht ganz so gelogen wie es der ähnlich lautende Passus in der DDR-Verfassung war, doch kann man mit Fug und Recht behaupten, es handle sich angesichts der politischen und gesellschaftlichen Realität der Bundesrepublik um eine unhaltbare Behauptung. Wollte man sie haltbar machen, müsste man umständlich ausführen: Es gibt keine staatliche Behörde für Vorzensur. Versuche zur Vorzensur können jedoch jederzeit von Privatpersonen, Vereinen, Parteien, Institutionen unternommen werden. Desgleichen darf Nachzensur aus den unterschiedlichsten Gründen angestrebt und erfolgreich durchgesetzt werden. Näheres regelt das Strafgesetzbuch. Dass die Behörden der BRD nichts von freier Meinungsäußerung hielten, zeigte sich bereits 1950 in der zeitweisen Verhaftung und Diskriminierung von etwa 1.500 Personen, die gemeinsam mit Robert Havemann den Stockholmer Appell gegen die amerikanische Atomrüstung unterzeichnet hatten; der Bayerische Rundfunk erteilte seinen drei bekanntesten Sprechern wegen Unterzeichnung dieses Friedensappells Mikrophonverbot. So ging es los, und so ging es weiter; die Sozialdemokratin Lilly Wächter, die nach einer Koreareise in Vorträgen von ihren Erfahrungen berichtete und den amerikanischen Einsatz von Napalm und bakteriologischen Waffen kritisierte, wurde verhaftet, zu acht Monaten Gefängnis und 15.000 DM Strafe verurteilt. Eine Beweisführung ihrer Behauptungen wollte das Berufungsgericht nicht einmal zulassen. Der Richter wörtlich: „Ein Staat kann sich auch durch die Wahrheit verletzt fühlen. Wenn ein Staat verbieten will, dass er durch die Wahrheit verletzt wird, hat er ein Recht, das zu tun.“[xv] Noch zogen die Schwaden aus den Nazitrümmern durch die Gerichte, und wer wissen will, was Grundgesetz Artikel 5 unserem Volk wert war, kann sich in Werner Fulds Buch der verbotenen Bücher eine Gänsehaut anlesen. Von der Anti-Brecht-Kampagne über die zahlreichen Film- und Buchverbote aus angeblich moralischen Gründen – 1959 wurde jegliche Vorführung des Billy-Wilder-Films Manche mögen’s heiß  mit der Begründung verboten, der Film habe allein schon durch seine ‚Beweglichkeit‘ unsittliche Möglichkeiten, die keinem anderen Unterhaltungsmedium zur Verfügung stehen bis zu den Hetzkampagnen gegen Engelmann, Böll, Grass und Jens, von der Spiegelaffäre 1962 bis zur verfassungswidrigen Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitschrift Cicero 2005; von der Verlagszensur gegen Remarques Roman Zeit zu leben und Zeit zu sterben aus dem Jahr 1954, den deutsche Leser erst 1989 unverstümmelt erwerben konnten, bis zu der fragwürdigen Praxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, die in den fünfziger und sechziger Jahren anstelle des umfänglichen neonazistischen Schrifttums harmlose Comics auf den Index setzte: Stets blieb Artikel 5 GG unangetastet, weil es gar keiner Regierungsbehörde bedurfte, um Zensur auszuüben oder in Gang zu setzen; es gab hinreichend Ermessensspielraum bei Richtern, bei Zoll und Post für Kontrolle und Vernichtung importierter ausländischer Kulturgüter und aufmerksame Vereine wie den Volkswartbund (sic!)[xvi], der unter der Ägide des Erzbischofs von Köln die Buchhandlungen nach unmoralischem Lesestoff durchschnüffelte und, fündig geworden, Kampagnen zur Indizierung anstieß. Es gab und gibt willfährige Buchhändler, die öffentlich verfemte oder auch nur umstrittene Bücher aus den Regalen nehmen – wie derzeit das Schwarzbuch über den WWF, das nicht verboten, aber so gut wie verschwunden ist[xvii] –, es gab Bibliotheken, die Titel von Grass vorsorglich in den Giftschrank stellten, als der Autor mit gerichtlicher Genehmigung als „Verfasser übelster pornografischer Ferkeleien“ bezeichnet wurde.[xviii] Und es gab, nicht zuletzt, Rundfunk- und Fernseh-Redakteure, -Direktoren und -Intendanten, die mit einem Ohr am Zeitgeist lauschten, der aus den Parteizentralen, Unternehmensverbänden und Kirchen wehte. Manchmal auch mit beiden Ohren. Zur unschönen Wirklichkeit des Artikel 5 GG gehört nämlich, dass er je nach politischer Stimmung im Lande mehr oder weniger wert war und ist. So hatte die „geistig-moralische Erneuerung“, die ausgerechnet der spätere Amtseid-Ignorant Helmut Kohl verkündete, eine Flut von Buchverboten zur Folge: Allein zwischen 1981 und 1986 gerieten 415 Titel auf den Index der Bundesprüfstelle.[xix] In Bayern hatte sich schon ein Jahrzehnt zuvor ein Klima verbreitet, das dem Münchner Rundfunk eine extrem schwierige Zeit bereitete. Die CSU verfolgte seine Programme gleichsam mit Argus-Ohren in der Staatskanzlei, um rechtzeitig Beschwerde einlegen zu können. „Wir arbeiten wie ein PR-Büro, wie Maggi-Vertreter, wir wollen lediglich durch Mitteilung von Informationen wirksam werden“, wurde ein Regierungsrat zitiert. Ein Oberamtsrat fragte an, „ob Sendungen vorher bekannt sind, damit man nicht immer zuhören muss.“ Es ging um das Vormittagsmagazin Notizbuch, in dem, so Franz Josef Strauß, „Tropfen roten Gifts verspritzt“ würden. Da es sich um eine Live-Sendung handelte, schlug der Regierungsvertreter vor, immer „telefonisch reinrufen“ zu können, um „Fehler gleich“ zu „korrigieren“.[xx] Der Sender wies den Antrag auf simultane Vor- und Nachzensur ab, stand jedoch weiterhin gewaltig unter Druck. Es war die Zeit, in der Bayerns Ministerpräsident im Nazi-Jargon von Schriftstellern als „Ratten und Schmeißfliegen“[xxi] sprach und der Autor Heinrich Böll bezichtigt wurde, den Terrorismus der RAF geistig zu unterstützen. Ich vereinbarte für das Magazin Notizbuch ein Interview mit ihm. In der Nacht vor diesem Gespräch meldete sich ein anonymer Anrufer bei der Kölner Polizei und behauptete, in der Wohnung von Bölls Sohn René seien Waffen versteckt, worauf ein Sonderkommando um fünf Uhr früh die Wohnung der jungen Familie durch die Fenster erstürmte und durchsuchte. Vater Böll war bei der morgendlichen Aufzeichnung des Interviews am Rand seiner Selbstbeherrschung, aber nicht ausfällig. Am Tag der Sendung, es war der 30. September 1977, meldete sich ein Mitarbeiter der Bildzeitung in der Direktion des Bayerischen Rundfunks und behauptete, seit der frühen Programmankündigung stünden in der Redaktion von Bild München die Telefone nicht mehr still: Die Bürger seien darüber empört, dass Böll im BR sprechen  dürfe. Der Programmdirektor, der sich gern als Linkskatholik bezeichnete, ließ sich das Band mit dem Interview kommen, hörte es ab und verbot die Ausstrahlung. Tags darauf konnte man es in der Frankfurter Rundschau nachlesen. Meine Erfahrungen mit Artikel 5 GG endeten damit nicht. Der damalige Leiter der Bayerischen Staatskanzlei verlangte, der Sender solle mir Mikrophon- und Hausverbot erteilen; der Justiziar und spätere Intendant Albert Scharf ließ mich wissen, dass solche Briefe bei ihm im Papierkorb landeten. Lange konnte das nicht gut gehen. Die CSU hatte von der APO gelernt und trat den Gang durch die Institutionen an. Ein neu installierter, der Partei angenehmer Abteilungsleiter des Magazins setzte mich mit den Worten vor die Tür: „Ich muss hier mal einen Schnitt machen. Wir sind politische Gegner. Sie haben hier nichts mehr zu schreiben.“ Ich darauf: „Sie können sich denken, dass das juristische Folgen hat.“ Er nickte: „Selbstverständlich, schon aus sportlichen Gründen.“ Ihm hat der Vorgang[xxii], der vor allem publizistische Folgen hatte, nicht geschadet, er stieg bald zum Programmdirektor auf und war bis vor kurzem Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks. Mir auch nicht: Ich baute den Vorfall leicht camoufliert in meinen ersten veröffentlichten Roman ein, Titel: Der Ausstieg. Und in großem Abstand und weit weniger angespannten Zeiten verlieh der BR mir seine schönste Auszeichnung[xxiii], was mich gefreut hat – man kann sagen, dass wir alle Höhen und Tiefen miteinander geteilt haben. Ich erzähle die Zensurvorgänge, weil sie keineswegs singulär, sondern durchaus signifikant für unsere Medien sind. Es gibt weit spektakulärere Schicksale, mit weit schlimmeren Folgen. Parteien versuchen, das Radio und vor allem das Fernsehen für die eigenen Zwecke zu nutzen, platzieren nach Möglichkeit Günstlinge, und die Leitungsgremien in den Sendeanstalten haben selbst bei bestem Willen Mühe, sich den Zudringlichkeiten zu entziehen – vor allem wenn Repräsentanten der Sender mit der Unterstützung einer Partei ins Amt gelangt sind. Das Prinzip gilt übrigens auch für Berufsverbände, Interessenorganisationen und Kirchen. Jedes Programm, das wir sehen oder hören, kann nicht nur von redaktionellen Entscheidungen, sondern auch politisch motivierten Interessen und damit Zensurvorgängen bestimmt sein, die uns verborgen bleiben. Werner Fuld nennt das „Verbote ohne Verbot“. Gewiss ist der Freiheitsstatus unserer Presse und unserer Künste im Weltmaßstab dennoch erfreulich hoch, und in unserer Vergangenheit finden sich keine so abstrusen Buchhinrichtungen wie in Großbritannien, wo schon mal tote Autoren exhumiert wurden, damit man ihre sterblichen Reste zusammen mit ihren Büchern verbrennen konnte, und wo Ulysses von James Joyce aus dem Jahr 1918 erst vierzig Jahre später unzensiert erscheinen konnte. Selbst der gepriesene Hort der Freiheit, die USA, schneiden schlecht ab: Während 1933 in New York Tausende auf den Straßen gegen die Bücherverbrennung der Nazis protestierten, brannten zugleich in anderen Bundesstaaten der USA Bücherscheiterhaufen, deren Feuer religiös oder moralisch oder rassistisch begründet war, und die Postbehörde äscherte dieselben Bücher von Hemingway und John dos Passos ein, die in Deutschland von den Nazis verbrannt wurden. Europa hat bis heute höchst unterschiedliche Klassen der Meinungsäußerungs- und Kunstfreiheit. Irland – diese Provinz des Vatikan, in der 2009 das Gesetz gegen Gotteslästerung erneuert und die Strafen verschärft wurde – leistet sich seit 1945 eine stets fortgeschriebene Liste von verbotenen Büchern, die ein brillanter Empfehlungskatalog der Weltliteratur ist. Die Insel befindet sich in scharfer Konkurrenz mit den US-Staaten South Carolina, Iowa, Maine und Massachusetts um die absurdesten Zensurentscheidungen. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurden dort, teils im Rahmen von book-burnig-Gottesdiensten, die Harry-Potter-Bestseller wegen Propagierung der Magie verbrannt.[xxiv]  Kalifornien kann mithalten: Hier hat ein Gericht das Märchen Rotkäppchen verboten: wegen der Flasche Wein für die Großmutter. Auch Israel ist nicht gefeit: in Or Jehuda brannten im Mai 2008 einige hundert Exemplare des Neuen Testaments; die Sekte der Messianischen Juden, die an Christus als den Messias glauben, hatten sie verteilt; Talmudschüler sammelten sie ein und errichteten aus ihnen einen Scheiterhaufen.   Religiöser Wahn lässt nicht nur Fahnen brennen. Er bedroht die Freiheit des Wortes in nahezu allen Weltgegenden. Hinzu kommt ein profaner Wahn, der Tabak, Alkohol und Erotik aus Presse und Literatur verbannen will; demnächst wohl auch Übergewicht und Magersucht. Zigaretten verschwinden aus dem Mundwinkel von Comic-Helden, Trinkerszenen werden aus Filmen geschnitten, erotische Romane zu Pornographie erklärt: Der amerikanische Feldzug für korrekte Kunst wird uns, sollte er nicht zum Stillstand kommen, lasterfreie Helden bescheren. Am Ende stehen polierte Figuren ohne Schwächen, ohne Schicksal, ohne Widerstand, ohne Konflikt – das heißt: Eine Literatur ohne Literatur. Autoren werden sich auf die purgierenden Zensurvorgaben der Einzelhandelskette Wal-Mart einstellen müssen, wenn sie ihre Bücher nicht nur in Großstädten verkaufen wollen. Denn Wal-Mart beherrscht mit seinen Stores den Buchhandel außerhalb der Metropolen. So wird die erfolgreichste aller Arten von Zensur installiert: Die unsichtbare Zensur. Man nennt sie auch die Schere im Kopf. Die amerikanische Tendenz zu seifenreiner Sittlichkeit trifft auch hierzulande auf traditionelle Bereitschaft: 1965 verbrannten 25 Jungen und Mädels des Jugendbunds für entschiedenes Christentum am Düsseldorfer Rheinufer Nabokovs Lolita, dazu Romane von Camus, Grass, Françoise Sagan und Erich Kästners Gedichtsammlung Herz auf Taille. Nichts davon hatten sie, nach eigenem Bekunden, gelesen. Zum Klang ihrer Gitarren stimmten sie ein frohes Lied an: „Wir jungen Christen tragen / ins dunkle deutsche Land / ein Licht in schweren Tagen /als Fackel in der Hand.“ Irgendwie kennt man den Sound der jungen Leute, noch besser ihre Begründung: „Gegen die Vergiftung des deutschen Volkes.“ Und auch die Genehmigung des Ordnungsamts Düsseldorf wirkt vertraut, das nur darum bat, die vorschriftsgemäß als „Verbrennung von Schundliteratur“ für den Karlsplatz angemeldete Veranstaltung wegen Besorgnis des Funkenflugs ans Rheinufer zu verlegen.[xxv] So entschiedene Christen müssten mit der jüngsten Entwicklung der deutschen Justiz hoch zufrieden sein. Die Anzeichen dafür mehren sich, dass unsere Rechtsprechung bereit ist, bei der Abwägung von Äußerungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten, von Kunstfreiheit und Beleidigungsverbot, von Satire und Verunglimpfung den Artikel 5 GG derart mit Einzelentscheidungen zu umstellen, dass er am Ende dahinter verschwinden könnte. Nach dem berühmten Verbot von Klaus Manns Roman Mephisto 1966, in dem das Oberlandesgericht Hamburg die Begriffe Schlüsselroman und Kunstwerk gegeneinander ausspielte, wurde lange kein Roman mehr als sogenannte Schmähschrift verboten. Erst in jüngster Zeit fielen juristische Urteile gegen Romane von Maxim Biller und Nicolai Herbst – nach Verbotsanträgen von Personen, die sich darin erkennbar und negativ geschildert fanden.[xxvi] Nach den hier angewandten Kriterien hätten weder Die Buddenbrooks noch Die Leiden des Jungen Werthers erscheinen können. Niemand bezweifelt, dass es schwierig ist, die Rechte des Einzelnen gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Kunst abzuwägen, schon gar nicht in Zeiten des Internets, wo die Zensurdebatte erst beginnt, die Realität einzuholen – aber die Tendenz, für die Macht des Persönlichkeitsinteresses die Freiheit des Wortes zu riskieren, muss alarmieren. Angesichts der massiven Verfolgung von Autoren und Journalisten in den meisten Ländern dieser Erde mag man hiesige Bedenken für marginal halten. Tatsächlich sind die Fälle, die den P.E.N. und seine Abteilung Writers in Prison,  den Verein Journalisten helfen Journalisten[xxvii]  und Amnesty International bedrücken und beschäftigen, von ganz anderem, dunklen Gewicht. Es geht oft nicht mehr um die Freiheit der Meinung, sondern um die Freiheit der Person, um Leben oder Tod. Doch diese Alternative ist nur das Ende einer Strecke, die mit der Entscheidung Reden oder Schweigen beginnt. Biografie und Werk des chinesischen Dichters Liao Yiwu, der im Herbst den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels erhalten wird, ist dafür beispielhaft. An seinem Werk lässt sich ablesen, dass die Macht des Wortes im Wesentlichen auf zwei Möglichkeiten beruht: Die Wahrheit der Zustände möglichst unverstellt und unvoreingenommen zu formulieren; und vom Schicksal des Menschen wahrhaftig und bewegend zu erzählen.
Damit diese Kraft der Worte auch im Zeitalter perfekt beherrschbarer Massenmedien fortbestehen kann, ist äußerste Wachsamkeit gegenüber jedem Beschränkungsversuch nötig. Dass die Zensoren noch immer gegen alle geschichtliche Erfahrung glauben, sie könnten ein Wort, das einmal in der Welt ist, wieder zurückholen oder die Ideen und die Kunst eines Schriftstellers mit seinem Leben auslöschen, spricht für die sture Dummheit des Zensurgewerbes und seiner vielen brutalen Helfer. Ihnen entgegenzutreten, war und ist eine der Pflichten der Freiheit.


        Anmerkungen
[i] Zit. Nach Martin Schröder: Presse und Zensur um das Jahr 1800; GRIN Verlag, 22.4.2004 [ii] (ebd.:) Eine Opposition, die keine Grenzen hat, wird platt. (Zu Eckermann 9.7.1827) Obwohl ihm vermutlich der Ausspruch des verehrten Friedrich II., nach dem die »Gazetten nicht genieret werden« dürften, bekannt war, hielt Goethe Pressefreiheit eher für schädlich. Einerseits grauste es ihn vor einer Vermehrung des »babylonischen Idioms« (an Sartorius 20.7.1817) und dem Geschwätz wenig unterrichteter Schreiberlinge, andererseits begrüßte er die disziplinierende Wirkung der Zensur (Motto) mit einem seltsamen Argument: Als ob sich der Stotterer über seine Behinderung freuen könne, weil sie ihn zu Ausweichlösungen bei unaussprechlichen Anlauten nötigt, verlangte Goethe, man solle die Einschränkungen der Pressefreiheit begrüßen, weil sie »zu geistreicherem Ausdruck der Ideen durch Umwege« zwinge (zu Riemer 9.7.1827). Dringend, aber erfolglos riet er Großherzog Karl August daher von ihrer Freigabe ab, weil er befürchtete, aus der gewährten Freiheit könne ein »Preß-Despotismus« werden (Brief 5.10.1816). Nach Pressefreiheit nämlich schreie »niemand, als wer sie mißbrauchen will« (Maximen und Reflexionen 972). Mit entsprechender Genugtuung nahm Goethe daher die Karlsbader Beschlüsse von 1819 auf, die auch Sachsen- Weimar-Eisenach zu erneuter Einführung der Zensur verpflichteten. [iii] Der Fall Franza, München 1979, S. 104 [iv] Wien 1988, Böhlau Verlag [v] Werner Fuld a.a.O., S. 32 [vi] W. Fuld, Berlin 2012, Galiani Verlag [vii] Apg. 19, 19 [viii] Fuld, S. 139 [ix] Völkischer Beobachter  12.5.1933 [x] Fuld, a.a.O. S. 247 [xi] Bis 1946 abgekürzter Name des Russischen Innenministeriums; später MWD [xii] zit. in Gert Heidenreich, Magda - Finis tertii imperii, Theaterstück; München 1993  (Piper Verlag) [xiii] Artikel 27, 1968 [xiv] später Fünf Tage im Juni, C. Bertelsmann, München/Gütersloh/Wien 1974;
Erstveröffentlichung in der DDR: Buchverlag Der Morgen, Berlin 1989 [xv] Fuld, a.a.O. S. 286 [xvi] heute: Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz e.V. [xvii] vgl. http://www.steigerlegal.ch/2012/06/04/buchhandel-risiko-buchzensur-bei-kritischen-inhalten/ [xviii] Gert Heidenreich, Parteipropaganda als Dokumentation – Wie ein Schriftsteller zum Ferkel erklärt wird; DIE ZEIT 13.6.1969 [xix] Fuld, a.a.O. 297 [xx] Der Spiegel, 35/1972, S. 15 [xxi] Gert Heidenreich, Die ungeliebten Dichter – Die Ratten- und Schmeißfliegen-Affäre, Frankfurt (Eichborn Verlag) 1981 [xxii] Der Spiegel, 8.12.1980, S. 16f [xxiii] Goldene Verdienstmedaille des Bayerischen Rundfunks, 2005 [xxiv] Fuld, a.a.O., S. 116 [xxv] Fuld, a.a.O, S. 178 [xxvi] http://www.cras-legam.de [xxvii] Journalisten helfen Journalisten e.V. www.journalistenhelfen.org

Rede, gehalten am 22.6.2012 in der Evangelischen Akademie Tutzing

 
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